1  Einleitung und Definitionen

Diese Regeln sollen der Zusammenarbeit zwischen der Melderin oder dem Melder (im Folgenden Melder genannt) von HummelMap sowie dem Träger von HummelMap eine transparente und verbindliche Basis geben. Darüber hinaus enthält es Regeln für das Verhältnis der Melder untereinander. 

In den „Regeln“ von HummelMap bezeichnet

  • Träger den Rechtsträger von HummelMap, den NABU Landesverband Niedersachsen, wobei NABU als Synonym für Träger verwendet werden kann,
  • Melder eine bei HummelMap registrierte natürliche oder juristische Person,
  • Dritte alle hier nicht näher bezeichneten natürlichen oder juristischen Personen außerhalb der Plattform

2  Mitarbeit bei HummelMap

Die Mitarbeit und die Eingabe von Daten bei HummelMap ist kostenlos. Der Personenkreis, der sich bei HummelMap als Melder anmelden kann, ist auf den ehrenamtlichen Mitarbeiterkreis des NABU Niedersachsen Projekts Bestandsschutz seltener Hummelarten in Niedersachsen beschränkt. 

Eine Mitarbeit ist nur nach Rücksprache mit der Projektleitung und anschließender Anmeldung mit Namen sowie einer gültigen E-Mail-Adresse möglich. Mit der Anmeldung erklären Sie sich mit der Speicherung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten einverstanden. Ferner erklären Sie mit der Anmeldung, dass Ihre Angaben wahrheitsgemäß sind und Sie diese fortwährend auf dem aktuellen Stand halten, um ggf. Rücksprache mit Ihnen halten zu können. Ihre E-Mail-Adresse dient der Korrespondenz mit Ihnen. Die Verwendung von Pseudonymen ist nicht erlaubt. 

Schutz und Veröffentlichung personenbezogener Daten
Der Träger von HummelMap ist sich der Sensibilität personenbezogener Daten bewusst und verpflichtet sich zu einem vertrauensvollen Umgang mit diesen. Sie können festlegen, ob Ihre persönlichen Daten anderen Meldern von HummelMap angezeigt werden.

Übermittlung von Beobachtungsdaten und Fotodokumenten
Mit der Übermittlung erklären Sie, dass Sie ausschließlich Ihre eigenen, nach bestem Wissen korrekten Meldedaten und Fotodokumente übertragen oder Sie im Einverständnis Dritter handeln. 

Mit der Übermittlung stellen Sie dem Träger und Meldern die Beobachtungsdaten und Fotos zur widerruflichen Nutzung für die in den Grundsätzen und Zielen von HummelMap genannten, gemeinnützigen Zwecke zur Verfügung. Sie erklären sich bereit, auf die Benennung Ihres Beitrags (Nennung Ihres Namens) an den Kartendarstellung, die ggf. auch Ihre Daten enthalten, zu verzichten, um das Zitieren der erzeugten Karten zu vereinfachen.

Beendigung der Mitarbeit bei HummelMap
Sie können jederzeit und ohne Angabe von Gründen aus HummelMap ausscheiden. Die Beendigung der Mitarbeit erfolgt durch Mitteilung an den technischen Administrator, der Ihren Zugang zu HummelMap sperrt und alle nicht mehr benötigten persönlichen Daten (Postadresse, E-Mail-Adresse etc.) löscht.

Ausschluss von HummelMap
Handeln Sie den Regeln von HummelMap zuwider, können Sie ausgeschlossen werden. Eine entsprechende Benachrichtigung erfolgt per E-Mail und wird mit einer Begründung versehen. Erfolgt innerhalb von 14 Tagen kein Widerspruch, so wird der Zugang 30 Tage nach Absenden des Ausschlusses gesperrt und alle nicht mehr benötigten persönlichen Daten (Postadresse, E-Mail-Adresse etc.) werden gelöscht.

3  Nutzung von Daten / Rechte an Daten 

Nutzung eigener Beobachtungsdaten und Fotodokumenten
Die von Ihnen selbst übermittelten Beobachtungsdaten und Fotos können Sie jederzeit vollständig einsehen, exportieren und löschen (Ausnahme siehe unten). Sie erklären sich bereit, auf die Benennung Ihres Beitrags (Nennung Ihres Namens) an den Kartendarstellung, die ggf. auch Ihre Daten enthalten, zu verzichten, um das Zitieren der erzeugten Karten auf Basis der MTBQ (Messtischblatt-Quadranten) zu vereinfachen. 

Der Austausch der eigenen eingegebenen Daten mit anderen Meldern oder Dritten ist zulässig und dient den Grundsätzen und Zielen von HummelMap. Entstehen in diesem Zusammenhang Analysen, die Dritten zugänglich gemacht werden (Berichte und Veröffentlichungen, auch im Internet), sollte an geeigneter Stelle ein Hinweis auf HummelMap gegeben werden.

Nutzung fremder Meldedaten und Fotos
Die Beobachtungsdaten und Fotos der anderen Melder können Sie für eigene Analysen einsehen und im Rahmen der bereitgestellten technischen Möglichkeiten exportieren (auf Basis der Minutenfelder) und auswerten.

  • Die Daten auf Basis der Minutenfelder dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Dies betrifft alle Formen der Datenweitergabe (z.B. heruntergeladenen Export-Daten, telefonische Weitergabe, Screenshots etc.).
  • Die Daten auf der Basis der MTBQ (aus dem allgemeinen Bereich ohne Login) dürfen exportiert werden und unter Angabe der Quelle („Quelle: www.HummelMap.de, Stand: Datum“) verwendet, analysiert und weitergegeben und/oder veröffentlicht werden. 

Nutzung der Beobachtungsdaten und Fotos durch den Träger Der NABU verfolgt laut Satzung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Bereich des Naturschutzes. Der NABU stellt den Hummelschützerinnen und -schützern mit HummelMap ein digitales Werkzeug zur Verwirklichung ihrer Ziele zur Verfügung. Der NABU verfolgt mit HummelMap keinerlei finanzielle Interessen, d.h. aus den in HummelMap eingegebenen Daten (Meldungen und Melderdaten) werden keine finanziellen Vorteile gezogen. 

4   Gewährleistungsausschluss, Schadensersatz

Der Betrieb von HummelMap wird vom NABU Niedersachsen gewährleistet. Der Träger übernimmt jedoch keine Gewähr für die dauerhafte Verfügbarkeit von HummelMap sowie die Richtigkeit und Vollständigkeit der angezeigten Inhalte. 

Eine etwaige Haftung des Datenbankbetreibers oder seiner Erfüllungsgehilfen ist auf Vorsatz beschränkt. Alle Beteiligten handeln freiwillig und eigenverantwortlich.

Bei einer Einstellung der Tätigkeit von HummelMap wird dies den registrierten Meldern mindestens drei Monate im Voraus mitgeteilt, um es diesen zu ermöglichen, die eigenen Daten zu exportieren und zu sichern.

5  Änderungen der Regeln von HummelMap

Bei Änderungen der Regeln von HummelMap werden alle Melder vorab in Kenntnis gesetzt. Bei Zustimmung zu den geänderten Regeln müssen Sie diese bei der ersten Anmeldung nach Inkrafttreten akzeptieren. Im Falle einer Ablehnung und Beendigung der Mitarbeit können Sie Ihre Daten innerhalb eines festgelegten Zeitraums exportieren und sichern.

6  Salvatorische Klausel

Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll eine wirksame oder praktikable Bestimmung gelten oder vereinbart werden.

7  Inkrafttreten

Die Regeln von HummelMap treten mit dem offiziellen Start von HummelMap am 21.09.2019 in Kraft.